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TÜV, Kfz-Werkstatt, Eresmann KFZ-Box in Lohmar - Rösrath

HU/AU („TÜV“) in unserer Werkstatt in Lohmar – Rösrath

Alle zwei Jahre müssen Sie Ihr Fahrzeug durch die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) – auch TÜV genannt –, bringen. Daran führt kein Weg vorbei. An unserem Standort in Lohmar – Rösrath bereiten wir Ihr Auto auf die Prüfung vor, sodass Sie schnell und einfach die neue Plakette erhalten.

Auf Wunsch unterziehen wir Ihr Fahrzeug vorab einer umfassenden Prüfung und beheben etwaige Mängel. Danach können Sie bei uns einen TÜV-Termin vereinbaren. Bitte bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“)

  • ggf. Nachweise zu technischen Änderungen am Fahrzeug (z. B. Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Gutachten, etc.)

  • bei Nachprüfung den Vorbericht

 

Darüber hinaus sollte der Prüfer einen Verbandskasten (nicht älter als fünf Jahre), Warnwesten und ein Warndreieck in Ihrem Fahrzeug finden können.

 

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sie dürfen unsere Kfz-Werkstatt in Lohmar an der Grenze zu Rösrath auch gerne jederzeit während den Öffnungszeiten besuchen.

Wichtige Fragen rund um die HU/AU

TÜV, GTÜ, DEKRA – was sind die Unterschiede?

Die Hauptuntersuchung wird von staatlich anerkannten Überwachungsorganisationen und nicht von Behörden vorgenommen. Da der Technische Überwachungsverein (TÜV) lange Zeit hierfür das Monopol besaß, wird die Hauptuntersuchung oft umgangssprachlich als TÜV bezeichnet. Neben dem TÜV gibt es noch die Prüforganisationen DEKRA, Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) und Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V. (KÜS). In Deutschland ist die Hauptuntersuchung seit Dezember 1951 für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Damit soll verhindert werden, dass verkehrsuntaugliche Fahrzeuge nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Dementsprechend unterliegen alle Prüforganisationen den gleichen Gesetzen und Richtlinien.

Info: Wir, die Eresmann KFZ-Box in Lohmar – Rösrath, arbeiten mit der GTÜ zusammen.

Der Sachverständige wird das Auto und die Bauteile umfangreich auf die Funktionsfähigkeit und Zulässigkeit prüfen. Hierzu gehören unter anderem:

  • Sichtverhältnisse (z. B. Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwaschanlage)

  • Beleuchtung (z. B. Scheinwerfer, Lichtsensor, Leuchtweitenregulierung)

  • Motorraum und Karosserie

  • Bremsen

  • Räder/Reifen

  • Lenkanlage

  • Schalldämpferanlage mit Abgasreinigungssystem

  • Sitze, Sicherheitsgurte, Airbagsystemas passiert

Sollte der Sachverständige bei der Prüfung kleinere Mängel feststellen, erhalten Sie oftmals dennoch die gültige Plakette mit der Aufforderung, die Mängel schnellstmöglich zu beheben. Möglich ist aber auch, dass der Sachverständige die Plakette nicht vergibt, zum Beispiel bei gefährlichen Mängeln. Dann müssen Sie die festgestellten Mängel innerhalb eines Monats nach der Hauptuntersuchung (HU) beheben lassen. Hierfür wird dann eine Nachprüfungsgebühr fällig.Eine neue Hauptuntersuchung ist notwendig, wenn Sie die Frist von einem Monat überschreiten. In diesem Fall müssen Sie die HU-Kosten in vollem Umfang noch einmal zahlen.

Die Plakette gibt das Datum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) an und wird auf das hintere Nummernschild am Fahrzeug geklebt. Die einzelne Zahl in der Mitte der Plakette gibt das aktuelle Jahr an. Hingegen stehen die Zahlen 1 bis 12 im Kreis für die Monate Januar bis Dezember. Wann Sie nun das nächste Mal zur Hauptuntersuchung müssen, zeigt die Zahl oben im Kreis an. Bei der blauen Plakette in der Abbildung wäre das Dezember 2020.Der Einfachheit halber erhält die TÜV-Plakette jedes Jahr eine neue Grundfarbe. Dieses Farbsystem gibt es bereits seit dem Jahr 1980.

Grundsätzlich gilt, dass Sie ein Fahrzeug ohne TÜV nicht bewegen dürfen. Wenn die Gültigkeit der HU-Plakette seit vier Wochen abgelaufen ist, müssen Sie noch nicht mit einem Bußgeld rechnen. Eine Verwarnung werden Sie dennoch erhalten, wenn Sie erwischt werden.Im juristischen Sinne ist das Fahren ohne TÜV keine Straftat. Es handelt sich vielmehr um eine Ordnungswidrigkeit. Geahndet wird diese mit einem Bußgeld. Laut dem Bußgeldkatalog droht Ihnen ein 15 Euro Bußgeld, wenn Sie die HU um zwei bis vier Monate überziehen. Bei einer Überziehung von vier bis acht Monaten sind es bereits 25 Euro und bei mehr als acht Monaten 60 Euro plus einen Punkt in Flensburg.

Die Abgasuntersuchung (AU) gibt es seit über 30 Jahren und hat seither zahlreiche Reformen erlebt. Seit dem Jahr 2010 gehört sie zur Hauptuntersuchung (HU), weshalb es auch keine eigene AU-Plakette mehr gibt. Bei der AU handelt es sich um einen Abgastest, der unabhängig von der Schadstoffklasse durchgeführt wird. Sollten die Abgaswerte zu hoch sein, kann Ihnen der Sachverständige die HU-Plakette verweigern. Allerdings kommt dies nur in den seltensten Fällen vor.

Bei der AU misst der Sachverständige, welche und wie viele Abgase Ihr Pkw produziert. Bei Benzinern sind das Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxide und bei Dieselmotoren hauptsächlich Rußpartikel.

Die Messung erfolgt mithilfe der Endrohrmessung (Auspuff-Schnüffel-Messung). Der Sachverständige führt bei laufendem Motor eine Sonde in das Auspuffendrohr Ihres Fahrzeugs ein. Bei unterschiedlichen Motortemperaturen und Drehzahlen vergleicht der Prüfer dann die jeweiligen Abgaswerte mit den vorgeschriebenen Minimal- und Maximalwerten.Darüber hinaus prüft der Sachverständige noch das Abgasverhalten des Autos und nimmt eine Sichtprüfung der abgasrelevanten Komponenten, wie zum Beispiel der Einspritzanlage, der Auspuffanlage und des Luftfilters, vor.

Wenn ein modernes Fahrzeug über ein Onboard-Diagnose-System (OBD) verfügt, wurde bis Dezember 2017 nur überprüft, ob das System einen Fehler anzeigt. Kam es zu keiner Fehlermeldung, galt die Abgasuntersuchung als bestanden. Aufgrund des Diesel-Abgasskandals wurden die Prüfungsmodalitäten jedoch geändert. Seit Januar 2018 ist die Endrohrmessung für jedes Fahrzeug Pflicht.

Die HU/AU finden in regelmäßigen Intervallen statt. Den nächsten Termin können Sie auf der Plakette ablesen. Wenn ein Fahrzeug die Erstzulassung erhalten hat, muss dieses nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung. Hiernach ist die HU alle zwei Jahre fällig. Die Abgasuntersuchung ist seit dem Jahr 2010 ein fester Bestandteil der HU. Das bedeutet, dass diese ebenfalls alle zwei Jahre fällig ist.

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